4.3.1 Allah der Erhabene hat uns den Eid unserer Seele dreimal als Gebot auferlegt.

An-Nisa-58: Wahrlich, Allah befiehlt, dass ihr die Anvertrauten* an seinen Besitzer übergibt und wenn ihr unter den Menschen richtet, mit Gerechtigkeit urteilt. Wahrlich, wie schön euch Allah (damit) ermahnt. Und wahrlich Allah ist der am besten Hörende, am besten Sehende.

al-Ma'ida-7: Erinnert euch an Allah‘s Gabe* über euch und an den Mißak*, mit dem Er euch gebunden hatte, als ihr sagtet: „Wir haben gehört und gehorcht“. Werdet gegenüber Allah Besitzer des Takwas*. Wahrlich, Er weiß am besten, was sich in den Brüsten (Herzen) verbirgt.

al-An'ām-152: Nähert euch nicht dem Besitz des Waisen, bis er sein kräftigstes Lebensalter erreicht, es sei denn auf die schönste Art und Weise. Erfüllt das Maß und die Waage mit Gerechtigkeit. Wir machen niemanden (für etwas) verantwortlich, was außer seiner Kraft (Kapazität) liegt. Wenn ihr etwas sagt, sagt es mit Gerechtigkeit, auch wenn es euer Verwandter ist. Erfüllt den Aahd* mit Allah. So hat Er (Allah) es euch also vermacht (befohlen), damit ihr unterredet*.

Ohne die Bindung an den heiligen Lehrer, den Allah ernannt hat, kann niemand, indem er seine Seele Teil- und vollkommen reinigt, seine Seele allein Allah ergeben.

al-Imrān-164: Ich schwöre, dass Allah einen Gesandten* unter Ihnen (aus ihrer Mitte, aus ihrem eigenen Volk), als Gabe* (den Geist* des Imam der Epoche*) über die (Häupter der) Mümin*, beaßt*. Der ihnen seine (Allahs) Verse vorliest, sie teil reinigt und sie das Buch und Hikmet* lehrt. Vorher (bevor sie sich das Erreichen von Allah gewünscht haben) befanden sie sich wirklich auf einem offensichtlichen Irrweg*.