3.5 Diejenigen, die der Einladung Folge leisten.
Allah der Erhabene erwähnt im edlen Koran auch diejenigen, die Allahs Einladung Folge leisten.
al-Imrān-193: Unser Herr! Wahrlich wir haben denjenigen vernommen, welcher wie folgt zum Iman* eingeladen hat: „Werdet eurem Herrn gegenüber Amenu*“. Somit haben wir mit Iman* geglaubt (wir wurden zu Mümin*, in dem wir zu dem, der uns eingeladen hat, tabi* wurden). Unser Herr, mache Mahfiret* für unsere Sünden, bedecke unsere Seyyiat* und lass uns zusammen mit deinen Dienern (die Allah schon erreicht haben und Weli* geworden sind und das Paradies verdient haben), welche Ebrar* sind, sterben.
al-An'ām-36: (Der Einladung) werden nur diejenigen folgen, die hören können. Und Allah belebt die Toten (den toten Hörsinn, der Semi* genannt wird, den toten Verstehsinn, der Fuad* genannt wird, den toten Sehsinn, der Baßar* genannt wird) wieder. Dann werden sie zu Ihm zurückgekehrt (der Geist* wird zu Lebzeiten durch die Hand des Mürschid* zu Allah zurückgeführt).
asch-Schūrā-38: Und sie nehmen die Einladung ihres Herrn an und verrichten das rituelle Gebet*. Und sie versammeln sich untereinander und beraten ihre Angelegenheiten. Und spenden von dem, was Wir ihnen als Versorgung geben.